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   VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379   

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VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379 (https://dejure.org/2022,20835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379 (https://dejure.org/2022,20835)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2022 - 10 ZB 22.1379 (https://dejure.org/2022,20835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6; ARB 1/80 Art. 7 S. 1; RL 2003/119/EG Art. 9 Abs. 1 Buchst c
    Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht nur vorübergehenden Grund

  • rewis.io
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG
    Ausländerrecht: Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 | Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80; Erlöschen des Aufenthaltsrechts; Verlassen des Hoheitsgebiets; Nicht unerheblicher Zeitraum; Ohne berechtigte Gründe; Gesamtbetrachtung ...

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG
    Ausländerrecht: Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 | Aufenthaltsrecht nach ARB 1/80; Erlöschen des Aufenthaltsrechts; Verlassen des Hoheitsgebiets; Nicht unerheblicher Zeitraum; Ohne berechtigte Gründe; Gesamtbetrachtung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 20.01.2022 - C-432/20

    Ein Drittstaatsangehöriger verliert seine Rechtsstellung eines langfristig

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 sei erloschen, lasse die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 20.1.2022 - C-432/20) zu Art. 9 der RL 2003/109/EG unberücksichtigt.

    Die vom Zulassungsantrag aufgeworfenen Fragen, "ob die Rechtsstellung aus Art. 7 S. 1 ARB 1/80 bei türkischen Staatsangehörigen nur unter denselben Bedingungen erlöschen kann wie die eines Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines langfristigen Aufenthaltsrechts gem. der RL 2003/119/EG des Rates vom 25.11.2003 ist, welches in § 9a AufenthG im deutschen Recht umgesetzt wurde" bzw. "ob (die) aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2022, Rs. C-432/20 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, die ein Daueraufenthaltsrecht gem. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 erworben haben, entsprechend anzuwenden ist", sind entgegen der Auffassung der Klägerin im in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (oben unter 1. b)) dargelegten Sinne geklärt (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21).

    Das Zulassungsvorbringen zeigt insofern nicht auf, dass die Frage(n) durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 20. Januar 2022 (C-432/20), die lediglich die Auslegung von Art. 9 der RL 2003/119/EG im Falle eines Drittstaatsangehörigen betraf und keine Aussagen zur Rechtsstellung nach ARB 1/80 enthielt, oder aus anderen Gründen erneut klärungsbedürftig geworden wäre(n).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Dabei stehen das zeitliche Moment und die Gründe für das Verlassen des Bundesgebiets nicht isoliert nebeneinander; vielmehr besteht zwischen ihnen ein Zusammenhang: Je länger der Betroffene sich im Ausland aufhält, desto eher spricht dies dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - BVerwGE 151, 377 - juris Rn. 18).

    Der Zwölfmonatsfrist des Art. 9 Abs. 1 Buchst c RL 2003/109/EG ist zwar eine gewichtige Indizwirkung dafür zu entnehmen, ab wann ein Assoziationsberechtigter, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben und dadurch seine assoziationsrechtliche Stellung verloren hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21).

    Die vom Zulassungsantrag aufgeworfenen Fragen, "ob die Rechtsstellung aus Art. 7 S. 1 ARB 1/80 bei türkischen Staatsangehörigen nur unter denselben Bedingungen erlöschen kann wie die eines Drittstaatsangehörigen, der im Besitz eines langfristigen Aufenthaltsrechts gem. der RL 2003/119/EG des Rates vom 25.11.2003 ist, welches in § 9a AufenthG im deutschen Recht umgesetzt wurde" bzw. "ob (die) aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2022, Rs. C-432/20 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige, die ein Daueraufenthaltsrecht gem. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 erworben haben, entsprechend anzuwenden ist", sind entgegen der Auffassung der Klägerin im in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (oben unter 1. b)) dargelegten Sinne geklärt (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 ZB 13.2431

    Erlöschen eines assotiationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erlischt, wenn die Betroffene - wie hier - das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42; U.v. 18.7.2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 25.08.2021 - 10 ZB 21.1582

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis durch dauerhafte Ausreise

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9 sowie B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).

    Ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht erlischt, wenn die Betroffene - wie hier - das Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (EuGH, U.v. 22.12.2010 - Bozkurt, C-303/08 - juris Rn. 42; U.v. 18.7.2007 - Derin, C-325/05 - juris Rn. 49 f.; BayVGH, B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Daraus folgt jedoch nicht, dass ein erheblicher Zeitraum, der zum Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts führt, immer nur dann vorliegt, wenn sich der betreffende Ausländer länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten hat (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 10 ZB 19.2235

    Abgelehnte Berufungszulassung - Ausweisung eines assoziationsberechtigten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Klägerin im Hinblick auf ihre subjektiven Absichten bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3), es sei denn, eine Beweiserhebung hätte sich auch ohne Beweisantrag aufgedrängt.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie die Klägerin im Hinblick auf ihre subjektiven Absichten bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3), es sei denn, eine Beweiserhebung hätte sich auch ohne Beweisantrag aufgedrängt.
  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Dementsprechend verlangt die Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2020 - 10 ZB 19.2235 - Rn. 4; B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345

    Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165

    Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 18 A 1154/22

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. Juli 2022- 10 ZB 22.1379 -, juris, Rn. 14.
  • VGH Bayern, 23.01.2024 - 10 CE 23.1696

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis, Ausreise zu einem nicht nur

    Die Verlagerung des Lebensmittelpunkts in das Ausland stellt eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund dar (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 13.3.2023 - 10 CE 22.1941 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8, jew. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182

    Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur

    Unschädlich im Hinblick auf diese Vorschrift sind danach lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen, wie etwa Urlaubsreisen, beruflich veranlasste Aufenthalte von ähnlicher Dauer, Aufenthalte zur vorübergehenden Pflege von Angehörigen, zur Ableistung der Wehrpflicht oder Aufenthalte während der Schul- oder Berufsausbildung für zeitlich begrenzte Ausbildungsabschnitte (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 8; B.v. 25.8.2021 - 10 ZB 21.1582 - juris Rn. 16; U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22; B.v. 4.1.2016 - 10 ZB 13.2431 - juris Rn. 6; sowie B.v. 18.2.2015 - 10 ZB 14.345 - juris Rn. 9; VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941

    Erfolgloser Eilantrag auf Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung des

    Insgesamt mag die Antragstellerin zwar darauf bedacht gewesen sein, das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG zu verhindern, dies schließt es jedoch nicht aus, dass ihre Niederlassungserlaubnis wegen des selbständigen Erlöschensgrundes des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG erloschen ist, worauf das Verwaltungsgericht und der Antragsgegner zutreffend hingewiesen haben (vgl. i.Ü.: BayVGH, B.v. 8.7.2022 - 10 ZB 22.1379 - juris Rn. 7).
  • VG Köln, 08.12.2022 - 12 L 1755/22
    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379 -, juris Rn. 12.
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